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   OLG Hamm, 18.01.1993 - 8 U 132/92   

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https://dejure.org/1993,5068
OLG Hamm, 18.01.1993 - 8 U 132/92 (https://dejure.org/1993,5068)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.01.1993 - 8 U 132/92 (https://dejure.org/1993,5068)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Januar 1993 - 8 U 132/92 (https://dejure.org/1993,5068)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 933
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.06.1963 - II ZR 88/61

    Erwerb eines Kommanditanteils durch einen persönlich haftenden Gesellschafter -

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.1993 - 8 U 132/92
    Aus § 166 HGB könnte der Ehemann der Klägerin aber keine Rechte mehr herleiten, denn die Kontrollrechte gem. dieser Vorschrift stehen nur den Kommanditisten, nicht dagegen einem ausgeschiedenen Kommanditisten zu (h. M. BGH WM 1961, 1329; 1963, 989, 990; Baumbach/Duden/Hopt, 28. Aufl., § 166, 1 B).

    a) Nach der Rechtsprechung des BGH kann der ausgeschiedene Gesellschafter gemäß § 810 BGB Einsicht in die Bücher und Papiere der Gesellschaft verlangen, soweit er daran ein schutzwürdiges rechtliches Interesse hat (BGH WM 1963, 989, 990).

  • BGH, 08.07.1957 - II ZR 54/56

    Einsichtsrecht des Kommanditisten

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.1993 - 8 U 132/92
    Begehrt ein Kommanditist Einsicht in die Bücher der Kommanditgesellschaft, so muß das Einsichtsrecht den Urteilstenor nicht auf bestimmte Bücher und Papiere beschränkt werden, da dem Kommanditisten grundsätzlich ein umfassendes Einsichtsrecht zusteht (BGHZ 25, 115; Karsten Schmidt, aaO., S. 1280).
  • BGH, 10.07.1975 - II ZR 154/72

    OHG zwischen Ehegatten in Gütergemeinschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.1993 - 8 U 132/92
    Zur Begründung wird darauf hingewiesen, daß der Pflichtteilsberechtigte zur Vorbereitung der Zahlungsklage darauf angewiesen ist, den gegenständlichen Umfang des realen und des fiktiven Nachlasses wie auch dessen Wert zu kennen, er sich also umfassend unterrichten muß, und daß der Pflichtteilsberechtigte - wenn ein Unternehmen zur Erbmasse gehört - regelmäßig nicht in der Lage ist, bereits im Auskunftsverfahren diejenigen Geschäftsunterlagen zu bezeichnen, die vorhanden und insbesondere für eine sachgerechte Prüfung der Bilanzen und der Ertragslage des Unternehmens jeweils erforderlich sind (BGH NJW 1975, 1774, 1777; OLG Zweibrücken FamRZ 1987, 1197, 1198).
  • BGH, 11.07.1988 - II ZR 346/87

    Auskunftsrecht des ausgeschiedenen Alleingesellschafters der Komplementär-GmbH;

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.1993 - 8 U 132/92
    Dieses schutzwürdige Interesse ist zu bejahen, soweit die Geschäftsunterlagen für die Prüfung der Frage von Bedeutung sind, ob dem ausgeschiedenen Gesellschafter Forderungen gegen die Gesellschaft aus der Zeit vor seinem Ausscheiden zustehen (BGH ZIP 1988, 1175, 1176).
  • BGH, 14.07.1987 - IX ZR 57/86

    Auskunftsanspruch des Abtretungsempfänger gegen den Grundschuldgläubiger

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.1993 - 8 U 132/92
    Für eine Ausweitung dieses Auskunftsrecht auch auf den ausgeschiedenen Kommanditisten spricht, daß die Rechtsprechung ohnehin ein auf § 242 BGB gegründetes Auskunftsrecht bejaht, wenn der Berechtigte in entschuldbarer Weise über den Umfang seines Rechts im ungewissen ist, er sich die zur Vorbereitung und Durchführung seines Zahlungsanspruchs notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbare Weise selbst verschaffen kann, der Verpflichtete sie unschwer zu geben vermag und zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten eine besondere rechtliche Beziehung besteht (BGH MDR 1988, 47 ).
  • OLG Zweibrücken, 17.09.1986 - 2 U 58/81

    Feststellung der wirksamen Entziehung eines Pflichtteilsanspruchs; Erhebung der

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.1993 - 8 U 132/92
    Zur Begründung wird darauf hingewiesen, daß der Pflichtteilsberechtigte zur Vorbereitung der Zahlungsklage darauf angewiesen ist, den gegenständlichen Umfang des realen und des fiktiven Nachlasses wie auch dessen Wert zu kennen, er sich also umfassend unterrichten muß, und daß der Pflichtteilsberechtigte - wenn ein Unternehmen zur Erbmasse gehört - regelmäßig nicht in der Lage ist, bereits im Auskunftsverfahren diejenigen Geschäftsunterlagen zu bezeichnen, die vorhanden und insbesondere für eine sachgerechte Prüfung der Bilanzen und der Ertragslage des Unternehmens jeweils erforderlich sind (BGH NJW 1975, 1774, 1777; OLG Zweibrücken FamRZ 1987, 1197, 1198).
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